Wohnen auf Zeit bei der Lebenshilfe München

Wohnen auf Zeit – für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige im Schulalter

Eltern eines Kindes mit Behinderung sind erhöhten Anforderungen ausgesetzt. Um Sie bei der Bewältigung punktueller Überbelastung zu unterstützen, bieten wir Ihrem Kind ein vorübergehendes Wohn- und Betreuungsangebot.
Das Kurzzeitwohnen kann auch für geplante Abwesenheiten oder auch bei einer akuten Notfallsituation in der Familie in Anspruch genommen werden.

Unser Angebot (Eröffnung am 19. April 2024)

Die Möglichkeit des Kurzzeitwohnens soll Sie als Angehörige von Kindern/Jugendlichen mit Behinderung zeitweilig entlasten. Wir übernehmen hierfür die individuelle Betreuung und Pflege Ihres Kindes über ein Wochenende oder für mehrere Tage oder Wochen in den Ferienzeiten.

Unsere Kurzzeiteinrichtung wurde gerade erst fertiggestellt. So können wir gewährleisten, dass sich ihr Kind in ansprechenden und familiär ausgestatteten Räumen unserer Einrichtung wohlfühlen kann.

Der Tagesablauf und die Freizeitgestaltung orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen und Gewohnheiten unserer Gäste.

In der Nacht wird ihr Kind von einer pädagogischen Fachkraft betreut.

Wir stimmen uns mit Ihnen ab, damit sowohl die Eingewöhnung in die Gruppe als auch die spätere Rückkehr in die Familie für jeden Gast so problemlos wie möglich wird.

Geplante Öffnungstage

10.05. bis 12.05.2024

29.05. bis 02.06.2024

14.06. bis 16.06.2024

28.06. bis 30.06.2024

12.07. bis 14.07.2024

31.08. bis 07.09.2024

weitere Termine sind in Planung

Aufnahme

Wir nehmen in der Regel Kinder, Jugendliche und junge Volljährige im Schulalter mit geistiger Behinderung auf. Die genauen Aufnahmekriterien werden wir mit Ihnen im Vorgespräch erörtern.

Unser Team

  • Heilerziehungspfleger*innen, Erzieher*innen
  • Kinderkrankenpfleger*innen
  • Kinderpfleger*innen, Sozialassistent*innen
  • Praktikant*innen
  • Teilnehmer*innen am Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Gemeinsam als Team wollen wir unseren Auftrag bestmöglich umsetzen.

Finanzierung

Als Kostenträger kommen in Frage:

  • Sozialhilfeträger
  • Pflegekasse
  • Selbstzahler

Ber der Antragsstellung auf Übernahme der Kosten für das Kurzzeitwohnen sind wir Ihnen gerne behilflich.

Alle Infos finden Sie auch hier in unserem Flyer zum Download