Schulbegleitung bei der Lebenshilfe München

Schulbegleitung / Individualbegleitung

Menschen mit Behinderung haben das Recht, ihr Leben so selbstbestimmt wie möglich zu gestalten!

Schul- und Individualbegleitungen richten sich an Kinder und Jugendliche, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung auf individuelle Unterstützung angewiesen sind, um ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu sichern. Sie ermöglichen den Besuch von für sie geeigneten Einrichtungen, wie Kindergarten und Schule.

Was bedeutet Schulbegleitung?

Schüler sollen durch die Unterstützung der Schulbegleiter sinnvoll am Unterricht teilnehmen können.

Ziele der Schulbegleitung …

  • sind sowohl die Inklusion in den Klassenverband als auch die individuelle Erweiterung der sozialen, intellektuellen und lebenspraktischen Fähigkeiten, unter Berücksichtigung der größtmöglichen Selbstständigkeit der Kinder und Jugendlichen
  • Schulbegleitung kann sowohl in einer Regelschule als auch in Förderzentren stattfinden
  • so weit wie möglich die Unabhängigkeit des Schülers von den Leistungen des Schulbegleiters zu fördern

Die Aufgaben des Schulbegleiters umfassen ein breites Spektrum:

  • praktische Hilfen zur Bewältigung des Schulalltags wie Hilfen zur Mobilität, Fortbewegung und Orientierung im Schulhaus
  • Unterstützung bei der Aneignung der Lerninhalte im Unterricht
  • Hilfestellung bei der Begegnung mit Mitschülern mit dem Ziel der Integration in den Klassenverband
  • Unterstützung im emotionalen und sozialen Bereich
  • einfache einzelpflegerische Tätigkeiten zur Alltagsbewältigung, wie ggf. Hilfe beim Toilettengang und Unterstützung beim Essen
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit Lehrkräften und Mitschülern

Schulbegleitung kann beantragt werden …

  • für Schüler mit seelischen oder geistigen Beeinträchtigungen, Behinderung im Autismusspektrum, schweren Mehrfachbehinderungen
  • Behinderung mit starker Kommunikationsstörung oder stark herausforderndem Verhalten

Wie bekommt man eine Schulbegleitung?

Für die Genehmigung einer Schulbegleitung muss ein Antrag beim zuständigen Kostenträger (Bezirk Oberbayern oder Jugendamt) gestellt werden. Hierfür benötigt man:

  • ein Ärztliches Gutachten
  • eine Stellungnahme der Schule, mit der Begründung für eine Schulbegleitung und dem benötigten Stundenumfang
Gerne unterstützen wir Sie rund um das Thema Schulbegleitung / Individualbegleitung.