Schulvorbereitende Einrichtung (SVE)

Schulvorbereitende Einrichtung (SVE) mit
Heilpädagogischer Tagesstätte (HPT) für Kinder im Vorschulalter

Wir betreuen und fördern Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt mit genetischen Syndromen (gemäß § 53 ff SGB XII), Anfallsleiden, Schwerstmehrfachbehinderungen, frühkindlichem Autis­mus oder, die von geistiger Behinderung bedroht sind. Meist zeigen die Kinder gravierende Entwick­lungs­­rückstände in mehreren Entwicklungsbereichen.

Die heilpädagogischen Kleingruppen bieten ein optimales Lernfeld für die Persönlichkeitsent­wicklung, das Sozialverhalten der Kinder und das Erlernen lebenspraktischer Fähigkeiten. Alle Kinder werden, unabhängig von ihren Beeinträchtigungen, in alle Aktivitäten der Gruppe inte­griert und dabei, ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend, unterstützt.

Unser Ziel ist …

  • die ganzheit­liche Förderung und die erfolgreiche und positive Entwicklung des einzelnen Kindes.
  • die Kinder über die Kommunikationsangebote in Entscheidungsprozesse – bei allen Tätigkeiten und Angeboten aktiv über den Tag hinweg einzubeziehen

Wir bieten Ihnen …

  • Ganztagsförderung
  • Einzelfördermaßnahmen durch unseren psychologischen, ergotherapeutischen, logopädischen und krankengymnastischen Fachdienst
  • Psychomotorik
  • Wassergewöhnung und Heilpädagogisches Reiten
  • Kommunikationsangebote entsprechend den individuellen Bedürfnissen (Gebärden, Unterstützte Kommunikation, Pictures Exchange Communication System (PECS))
  • Einsatz von elektronischen Geräten (Big Mac, Go Talker, etc.)
  • in Einzelfällen Gestützte Kommunikation (FC= Facilitated Communication)
  • enge Zusammenarbeit mit den Eltern
  • Beratung und Unterstützung bei schwierigen Erziehungsfragen und in belastenden Situationen
  • Hilfestellung beim Umgang mit Behörden

Wir sind ein Team von …

  • Heilpädagogen, Heilerziehungspfleger, Erzieher
  • Kinderpfleger, Heilerziehungspflegehelfer sowie Absolventen des Freiwilligen Sozialen Jahres

Wir arbeiten zusammen mit …

  • Pädagogen
  • Fachdiensten

Wer übernimmt die Kosten?

Schulvorbereitende Einrichtung (SVE)

  • wird von der Regierung von Oberbayern finanziert
  • der Besuch ist für die Kinder kostenfrei
  • kostenloser Fahrdienst an Schultagen vom Elternhaus zur Einrichtung und zurück.

Heilpädagogische Tagesstätte (HPT)

  • wird vom Bezirk Oberbayern finanziert.
  • Antragstellung der Eltern / Erziehungsberechtigten beim Bezirk Oberbayern (Vorlage eines entwicklungsneurologischen Gutachtens gemäß § 53 ff SGB XII). Dieser übernimmt für das einzelne Kind die Kosten in Höhe des mit dem Träger vereinbarten Entgelts.
  • die Eltern zahlen die Essenskosten pro Anwesenheitstag des Kindes selbst.
  • Medizinische Leistungen werden über einen Behandlungsplan für Tagesstätten vom Kinderarzt verordnet und mit den zuständigen Krankenkassen abgerechnet

Haben sie Fragen zu den Aufnahmemodalitäten / -voraussetzungen? Rufen Sie uns gerne an.