Schulvorbereitende Einrichtung (SVE) mit
Heilpädagogischer Tagesstätte (HPT) für Kinder im Vorschulalter
Wir betreuen und fördern Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt mit genetischen Syndromen (gemäß § 53 ff SGB XII), Anfallsleiden, Schwerstmehrfachbehinderungen, frühkindlichem Autismus oder, die von geistiger Behinderung bedroht sind. Meist zeigen die Kinder gravierende Entwicklungsrückstände in mehreren Entwicklungsbereichen.
Die heilpädagogischen Kleingruppen bieten ein optimales Lernfeld für die Persönlichkeitsentwicklung, das Sozialverhalten der Kinder und das Erlernen lebenspraktischer Fähigkeiten. Alle Kinder werden, unabhängig von ihren Beeinträchtigungen, in alle Aktivitäten der Gruppe integriert und dabei, ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend, unterstützt.
Unser Ziel ist …
- die ganzheitliche Förderung und die erfolgreiche und positive Entwicklung des einzelnen Kindes.
- die Kinder über die Kommunikationsangebote in Entscheidungsprozesse – bei allen Tätigkeiten und Angeboten aktiv über den Tag hinweg einzubeziehen
Wir bieten Ihnen …
- Ganztagsförderung
- Einzelfördermaßnahmen durch unseren psychologischen, ergotherapeutischen, logopädischen und krankengymnastischen Fachdienst
- Psychomotorik
- Wassergewöhnung und Heilpädagogisches Reiten
- Kommunikationsangebote entsprechend den individuellen Bedürfnissen (Gebärden, Unterstützte Kommunikation, Pictures Exchange Communication System (PECS))
- Einsatz von elektronischen Geräten (Big Mac, Go Talker, etc.)
- in Einzelfällen Gestützte Kommunikation (FC= Facilitated Communication)
- enge Zusammenarbeit mit den Eltern
- Beratung und Unterstützung bei schwierigen Erziehungsfragen und in belastenden Situationen
- Hilfestellung beim Umgang mit Behörden
Wir sind ein Team von …
- Heilpädagogen, Heilerziehungspfleger, Erzieher
- Kinderpfleger, Heilerziehungspflegehelfer sowie Absolventen des Freiwilligen Sozialen Jahres
Wir arbeiten zusammen mit …
- Pädagogen
- Fachdiensten
Wer übernimmt die Kosten?
Schulvorbereitende Einrichtung (SVE)
- wird von der Regierung von Oberbayern finanziert
- der Besuch ist für die Kinder kostenfrei
- kostenloser Fahrdienst an Schultagen vom Elternhaus zur Einrichtung und zurück.
Heilpädagogische Tagesstätte (HPT)
- wird vom Bezirk Oberbayern finanziert.
- Antragstellung der Eltern / Erziehungsberechtigten beim Bezirk Oberbayern (Vorlage eines entwicklungsneurologischen Gutachtens gemäß § 53 ff SGB XII). Dieser übernimmt für das einzelne Kind die Kosten in Höhe des mit dem Träger vereinbarten Entgelts.
- die Eltern zahlen die Essenskosten pro Anwesenheitstag des Kindes selbst.
- Medizinische Leistungen werden über einen Behandlungsplan für Tagesstätten vom Kinderarzt verordnet und mit den zuständigen Krankenkassen abgerechnet
Haben sie Fragen zu den Aufnahmemodalitäten / -voraussetzungen? Rufen Sie uns gerne an.