
Zweck und Ziele der Beratung der Beratungsnachweise nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Die Beratung dient der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege bei Bezug von Pflegegeld. Sie unterstützt Pflegebedürftige und Pflegepersonen dabei, die Versorgung dauerhaft sicherzustellen, pflegerische Probleme frühzeitig zu erkennen und passende Hilfen zu nutzen. Ziele sind vor allem die Stabilisierung der Pflegesituation, die Vermeidung von Komplikationen / Risiken (z. B. Stürze, Dekubitus, Dehydratation), die Förderung von Selbstständigkeit und Teilhabe der Pflegebedürftigen. Ressourcen schaffen, sowie die Entlastung und Anleitung von Angehörigen/privaten Pflegepersonen. Vermittlung von Unterstützungs- und Entlastungsangeboten.
Zielgruppe und Anspruchsvoraussetzungen
Adressat*innen sind Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2-5 (auf Wunsch auch im PG 1) die Pflegegeld beziehen und im häuslichen Umfeld durch private Pflegepersonen versorgt werden. Die Beratung wird auf Wunsch auch für Pflegebedürftige angeboten, die Kombinationsleistungen nutzen, sofern ein Beratungsbedarf besteht oder die Pflegekasse dies vorsieht. Die Beratung erfolgt in der Regel in der Häuslichkeit; wenn begründet und rechtlich zulässig auch per Video, wobei Datenschutz, Eignung und Nachweisfähigkeit zu prüfen sind.
Zuständigkeiten und Qualifikation
Die Beratungseinsätze werden durch Pflegefachpersonen mit ausreichender Berufserfahrung in der ambulanten Pflege und Beratungskompetenz durchgeführt. Für Spezialthemen wie Wundversorgung, Demenz, Schmerz oder Hilfsmittelversorgung werden interne Fachpersonen hinzugezogen oder externe Partner (Hausarztpraxis, Wundmanager, Physio-/Ergotherapie, Sanitätshaus, Beratungsstellen) in Abstimmung mit den Betroffenen eingebunden.

