Beitragsordnung der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. Stadt und Landkreis München
Beitragsordnung
Laut Beschluss der Mitgliederversammlung der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. Stadt und Landkreis München vom 12.07.2005 gemäß § 8 Nr. 2 d der Satzung.
§ 1 Beiträge
(1) Die an die Lebenshilfe München zu entrichtenden Beiträge betragen je Kalenderjahr als
- Mitglied € 60,- € 80,- € ….
- Förder-Mitglied € 50,- € 100,- € ….
(2) Der Vorstand kann Beiträge in begründeten Fällen auf Antrag stunden bzw. erlassen, wenn die Zahlung mit erheblichen Härten verbunden ist.
§ 2 Fälligkeit und Zahlung
(1) Die nach § 1 Abs. 1 anfallenden Beiträge sind jeweils bis zum 31.03. für das laufende Kalenderjahr zur Zahlung fällig.
(2) Die Mitglieder erhalten für den Beitrag eine Zuwendungsbestätigung.
(3) Für den Jahresmitgliedsbeitrag wird pro Kalenderjahr nur eine Zuwendungsbestätigung ausgefertigt.
§ 3 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug erfolgt ein kostenpflichtiges Mahn- und Beitreibungsverfahren.
§ 4 Änderungen
Änderungen der Beitragsordnung beschließt die Mitgliederversammlung.
§ 5 Inkrafttreten
Die Beitragsordnung tritt am 01.01.2006 in Kraft.