Schulstart 26/27
Die Lebenshilfe München e. V. begleitet im Schuljahr 26/27 knapp 170 Kinder und Jugendliche in Förderzentren, Regelschulen, Kindergärten, Heilpädagogischen Tagesstätten und Schulvorbereitenden Einrichtungen. Unsere etwa 140 Schul- und Individualbegleiter*innen ermöglichen Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung und soziale Teilhabe umzusetzen. Dies ermöglichen wir über 1:1 Begleitungen, aber auch über das Pooling gemeinsam mit dem Bezirk Oberbayern sowie in diesem Jahr neu dem Infrastrukturellen Pooling zusammen mit dem Landkreis München als Kostenträger.
Unsere Mitarbeitenden unterstützen Kinder und Jugendliche unter Anleitung des pädagogischen Personals in den Bildungseinrichtungen bei der Reiz- und Emotionsregulation, bei Lernschwierigkeiten, in lebenspraktischen Situationen und schaffen über die individuelle Förderung und Beziehungsarbeit soziale Teilhabe, die im gesamten Klassenverbund wirksam ist.
Um unseren Mitarbeitenden einen guten Schulstart zu ermöglichen und ihre Kolleg*innen kennenzulernen fanden zwei Einführungsveranstaltungen statt, die dem unterschiedlichen Schulbeginn der Schulen geschuldet ist.
Uns ist es wichtig, dass sich Schul- und Individualbegleitungen gut vorbereitet fühlen und so vermitteln wir die Haltung (Leitbild) der Lebenshilfe München e.V. im Hinblick auf Kinder und Jugendliche mit Unterstützungsbedarf. Ein Lernen miteinander und voneinander ist gelebte Demokratie, da hier das für uns alle geltende Prinzip „Es ist normal, verschieden zu sein“ zum Tragen kommt. Es gilt nicht Verhalten zu bewerten, sondern den Sinn darin zu erkennen und Herausforderungen gemeinsam zu meistern. Zudem ging es um die Vorstellung der Lebenshilfe München e.V. selbst, die vielen Aufgabenbereiche im Sinne der Menschen mit Unterstützungsbedarf.
Es gilt danke zu sagen an:
- Herrn Sebastian Schröder (Vorstand und Geschäftsführer) für die Vorstellung der Teilbereiche der Lebenshilfe München e.V. und dem Tragen eines stetig wachsenden Bereiches in Zeiten, in denen die Eingliederungshilfe bzw. Kinder- und Jugendhilfe unter starken wirtschaftlichen und politischen Druck steht.
- Eva Breu für die Vorstellung der Angehörigenberatung für behinderte Menschen und ihren Familien.
- Gina Wimmer, die das Gewaltschutzkonzept und die damit verbundenen Fortbildungen aufgezeigt hat.
- Monika Barbato und Theresa Seegerer vom Familienunterstützenden Dienst (FUD) und der Offenen Behindertenarbeit (OBA) des Vereins der Lebenshilfe München e.V., die neben der Erläuterung des vielfältigen Angebotes für behinderte Kinder und Jugendliche in Ferien und Freizeit, zudem wichtige Impulse zu „Nähe und Distanz“ bei der Begleitung gaben.
Für einen reibungslosen Schulstart haben viele Menschen in der Lebenshilfe München e.V. beigetragen. Ein internes „GEMEINSAM IMMER STÄRKER“ macht es möglich jedes Jahr ein MEHR AN TEILHABE für Kinder und Jugendliche über Schul- und Individualbegleitung zu ermöglichen.
Herrn Harry Zipf (Leitung operative Geschäftsfelder) gilt mein besonderer Dank für Support und Beratung im Hinblick auf neue Projekte in der Schul- und Individualbegleitung und das Meistern von Herausforderungen über das gesamte Schuljahr hinweg. Pia Lauf – Koordinatorin Pooling der Thea Diem Schule, Anastasiia Poser und Cristiana Caldana – Koordinatorinnen Infrastrukturelles Pooling des Schulverbundes Haar sowie allen Kolleginnen der Lebenshilfe München e.V. (Judith Adam und Juliane Beger- Personalabteilung; Marina Jahr – Verwaltungskraft; Diana Pausch – unterstützende Koordination) – ohne Euch wäre das Schuljahr 26/27 mit so vielen Begleitungen für Kinder und Jugendliche nicht möglich!
Pooling in der Schul- und Individualbegleitung der Lebenshilfe München e.V.
43 Prozent aller Kinder und Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf werden bei der Lebenshilfe München e. V. über zwei unterschiedliche Formen des Pooling betreut. Beide Formen des Pooling haben die Bündelung von Unterstützungsleistung durch Schul- und Individualbegleiter*innen für Kinder und Jugendliche der Eingliederungshilfe bzw. der Kinder- und Jugendhilfe gemein.
- Am Förderzentrum für Geistige Entwicklung der Thea Diem Schule in Unterhaching mit deren Partner- und Außenklassen gehen wir im Schuljahr 26/27 in das dritte Jahr der Umsetzung des Pooling mit dem Kostenträger Bezirk Oberbayern.
Hier erfolgt eine personelle Bündelung der individuellen Unterstützungsleistung der identifizierten Kinder und Jugendlichen mit erhöhten Bedarfen. Es werden weiterhin individuell Anträge auf Leistungsberechtigung gestellt. Unsere Mitarbeitenden decken weiterhin den Bedarf des einzelnen Kindes und ist dieser zu 100 Prozent gegeben, heißt das nicht, dass das Kind nicht für den Pool geeignet ist (gilt auch für das Infrastrukturelle Pooling unter Punkt 2). Im Pool bekommt der Schüler, die Schülerin die Hilfe, die sie/er benötigt und bei positiver Entwicklung des Kindes kann die Begleitung, im Sinne von Selbstständigkeit und Selbstbestimmung, zurückgefahren und beispielsweise als Ressource im Klassenverband wirksam eingesetzt werden. Eine Koordinatorin der Lebenshilfe München e.V. koordiniert gemeinsam mit der Schule den Einsatz der Mitarbeitenden anhand der individuellen Bedarfe der Kinder und Jugendlichen. Nach zwei Jahren der Umsetzung ziehen wir eine positive Bilanz gemeinsam mit der Schule. - In diesem Schuljahr starten wir an zwei Grundschulen und einer Mittelschule in der Stadt Haar, gemeinsam mit dem Schulamt und dem Kostenträger der Jugendhilfe des Landkreises München, die Begleitung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen des Infrastrukturelle Pooling. 13 Assistenzkräfte teilen sich auf die Schulen auf, die sich anhand der bisher festgestellten Unterstützungsbedarfe der Kinder sowie Größe der Schule im Kontext des Sozialraumes bemessen und jedes Jahr neu evaluiert werden sollen. Das Angebot basiert jedoch nicht (wie Punkt 1) auf einzelnen Leistungsansprüchen des Schülers, der Schülerin, sondern versteht sich als Unterstützung in den Schulen und es ist keine Antragstellung auf Leistungsberechtigung für das Erhalten von Unterstützung durch unsere Mitarbeitende mehr nötig. Für die drei Schulen sind zwei Koordinatorinnen der Lebenshilfe München eingesetzt. Eine Evaluation der Bedarfsdeckung der individuellen Unterstützung in einer immer heterogener werdenden Schülerschaft wird in diesem Jahr erfolgen, um sicherzustellen, dass wir den uns anvertrauten Schüler*innen auch gerecht werden.
Mit der Ratifizierung 2009 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention – UN-BRK) in Deutschland sind Unterstützungssysteme für Schüler*innen für eine gleichberechtigte Teilhabe in einer inklusiven Schule, rechtlich bindend. Jedes Bundesland setzt im föderalen Bildungssystem diesen Rechtsanspruch auf unterschiedliche Weise um. Klar ist, dass wenn sich das System der Schule nicht an die Bedarfe der Kinder anpasst, steigen Unterstützungsleistungen für jene Kinder und Jugendliche, die ohne Hilfe nicht in einem unveränderten System partizipieren können.
Intention des Pooling ist es seit jeher Schulentwicklungsprozesse zu initiieren, die Vorteile für die gesamte Schulfamilie generieren sollen, um dem Auftrag der „Inklusion“ durch die UN-BRK nachzukommen. Durch die derzeit praktizierte 1:1 Begleitung entstehen wissenschaftlich belegt nicht nur positive Effekte für das begleitete Kind sowie lässt auch die Zusammenarbeit von Mitarbeitenden der Schul- und Individualbegleitung mit dem pädagogischen Personal in Bildungseinrichtungen für alle Beteiligten im Hilfenetz zu wünschen übrig. Mangelnde Rollenklärung, unterschiedliches Verständnis zu Inklusion, Überforderung im Schullalltag etc. galt es aufzuarbeiten und sich neue Konzepte zu überlegen. So lassen sich vereinfacht folgende Vorteile zusammenfassend darstellen:
- Senkung der Erwachsenenzahl im Klassenzimmer durch Zusammenlegung von Unterstützungsbedarfen
- Unterstützung von mehren Kindern und Jugendlichen sowie Wirksamkeit in der Klasse möglich. Kein Ausschluss der Unterstützung wie bei der 1:1 Begleitung.
- Entstigmatisierung und Vermeidung von Etikettierung von Kindern und Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf. Blick auf die Ressourcen der Begleiteten wird zum Status Quo im Sinne von: „So viel Hilfe wie nötig und so wenig wie möglich“.
- Präventive Hilfen von Kindern und Jugendlichen möglich ohne langwierige Antragsstellung (Infrastrukturelles Pooling).
- Sicherung von Teilhabe an der Schule der Kinder und Jugendlichen durch gegenseitige erleichterte Vertretung der Mitarbeitenden aus dem festen Mitarbeiterstamm.
- Implementierung von Koordination über den Leistungserbringer und somit Verbesserung der Kommunikationsstrukturen innerhalb der Schulfamilie; Entstehung von multiprofessionellen Teams mit Rollenklärung, Zielfindung in der Unterstützungsleistung und gegenseitigem Verständnis für die jeweilige Aufgabenstellung. Entstehung von Synergieeffekten durch die verbesserte Zusammenarbeit der erwachsenen Akteur*innen der Schulfamilie im Sinne der Kinder und Jugendlichen.
Die Konzepte des Pooling, welche schon seit einigen Jahren bestehen, sind nicht aus einer Einsparlogik der Kostenträger in wirtschaftlich schlechten Zeiten neu erfunden worden. Sie werden heute nur mancherorts dafür herangezogen und überdecken, dass der Grundgedanke des Pooling keinem Kind die Unterstützung verwehrt, die es benötigt und demnach den individuellen Bedarf der Unterstützungsleistung für eine gleichberechtigte Teilhabe und das Recht auf Bildung nicht in Frage stellt. Diesen gilt es, in welcher Form der Begleitung auch immer, an oberster Stelle weiterhin zu berücksichtigen, zu verteidigen und nicht teils „zynisch“ infrage zu stellen. Jedem Kind soll weiterhin die individuelle Förderung zuteilwerden, die es benötigt. Die Aufgaben und Inhalte der Begleitung durch unsere Mitarbeitenden sollen auch bei gepoolten Einzelleistungen von den Fähigkeiten, den Neigungen und Interessen der Schüler*innen mit Unterstützungsbedarf im Kontext des gesamten Klassenverbandes bestimmt werden.
Es gilt hier herauszustellen, dass für die Schulentwicklung genügend Personal insbesondere am Anfang des Prozesses bereitgestellt werden muss, damit dieser auch gelingen kann. Unserer Erfahrung nach entstehen dann Synergieeffekte durch die Entstehung eines multiprofessionellen Teams zwischen unseren Mitarbeitenden und dem pädagogischen Personal der Bildungseinrichtung.
Zudem weisen wir darauf hin, dass der individuelle Rechtsanspruch für gleichberechtigte Teilhabe einer 1:1 Begleitung weiterhin gesetzlich verankert ist und eingefordert werden kann, wenn die gepoolte Leistung dem individuellen Unterstützungsbedarf des Kindes nicht gerecht wird. Weiterhin sind die Folgekosten bei mangelnder Unterstützung der Kinder und Jugendlichen bei der Umsetzung ihres Rechts auf Bildung generell wesentlich höher. Mangelnde Unterstützung führt wieder zurück in das System der Jugendhilfe, der Sozialhilfe oder in therapeutische Einrichtungen.
In Zeiten, in denen Demokratie geschützt werden muss, ist hier Haltung gefragt und ein Bekenntnis für Vielfalt.
Katarina Berger, Pädagogische Fachkraft für Inklusion (M.A.)
Gesamtkoordination Schul-u. Individualbegleitung










