Wenn die erste Liebe zur Katastrophe wird

Die Balance zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge

Wir Eltern von behinderten jungen Erwachsenen stehen oft vor der Herausforderung, eine Balance zwischen dem Selbstbestimmungsrecht unseres Kindes und unserer Fürsorgepflicht zu finden. Ein besonderes Beispiel dafür ist der Umgang mit Liebe und Abgrenzung bei obsessivem Verhalten eines Verehrers, wie in unserem Fall.

Selbstbestimmung und Fürsorge – zwei Seiten einer Medaille
Das Selbstbestimmungsrecht ist ein grundlegendes Prinzip, das jeder Mensch hat, unabhängig von seinen Fähigkeiten. Für junge Erwachsene mit Behinderungen bedeutet dies, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen und Erfahrungen zu machen – sowohl positive als auch negative.  Gleichzeitig tragen wir Eltern die Verantwortung, unser Kind, den jungen Erwachsenen, zu schützen und zu unterstützen, besonders wenn es um emotional belastende Situationen geht, die Kinder und junge Erwachsenen nicht einschätzen können.

Fallbeispiel: Obsessives Verhalten eines Verehrers
Meine Tochter Marie, eine 19-jährige Frau mit kognitiver Einschränkung, hat an ihrem Arbeitsplatz einen Kollegen, ebenfalls kognitiv eingeschränkt, zudem mit einer psychiatrischen Erkrankung, kennengelernt. Nennen wir ihn Jonathan. Jonathan zeigt starkes Interesse an Marie, was zunächst schmeichelhaft und aufregend für sie ist. Doch im Laufe der Zeit nimmt sein Verhalten obsessive Züge an: häufige Nachrichten, emotionale Erpressung, nächtliche unerwartete Besuche bei uns zu Hause mit Einbruchversuch, strafrechtlich relevantes und selbstgefährdendes Verhalten.

Der schmale Grat der Entscheidung
Für mich, als Maries Mutter, beginnt nun ein komplexer Entscheidungsprozess. Einerseits möchte ich Marie die Erfahrung von Freundschaft und möglicherweise Liebe nicht verwehren. Andererseits erkenne ich die Gefahr, die von Jonathans Verhalten ausgeht. Hier stellt sich die Frage: Wo endet Maries Selbstbestimmungsrecht und wo beginnt meine Fürsorgepflicht als Mutter?
Darf ich ihr das Handy entziehen, um Kontaktmöglichkeiten einzuschränken? Steht es mir zu, meiner ansonsten recht selbstständigen Tochter vorzuschreiben, mit wem sie sich treffen darf und dass sie beispielsweise um 21:00 Uhr zuhause sein muss?
Wie würde eine Mutter, deren Kind keine Beeinträchtigung hat, entscheiden?

Kommunikation und Grenzsetzung
Ich halte es für wichtig, dem Kind das Gefühl zu geben, dass Eltern immer erste Ansprechpartner sind, aber wenn nötig, möglichst nachvollziehbare Grenzen zu setzen. Ich sollte mit ihr über ihre Gefühle und Erlebnisse sprechen, ihr zuhören und sie ernst nehmen. Gleichzeitig muss ich ihr die Risiken von Jonathans‘ Verhalten verständlich machen und ihr sagen, so schwer das auch sein mag, dass nicht jede vermeintlich große Liebe ein Glücksfall ist.

Unterstützung durch Fachkräfte
Scheuen Sie sich nicht, sich Hilfe zu suchen. Beratungsstellen konnten helfen, Maries Selbstwertgefühl und ihre Selbstbestimmung zu fördern, Marie klarzumachen, dass nicht jede scheinbar schmeichelhafte Annäherung eines jungen Mannes erwidert werden muss. Wir konnten gemeinsam Strategien entwickeln, wie Marie lernen kann, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen und gleichzeitig auf sich zu achten.
Auch für Eltern gibt es therapeutische Unterstützung.

Fazit
Die Balance zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge zu halten, ist eine anspruchsvolle Aufgabe für Eltern behinderter junger Erwachsener. Es erfordert Einfühlungsvermögen, Geduld und die Bereitschaft, sowohl positive als auch negative Erfahrungen zuzulassen, auch wenn es manchmal schwer zu ertragen ist. Ich finde, wir Eltern haben die Pflicht, gefährdende Situationen richtig einzuschätzen und unsere Kinder, die aufgrund ihrer Einschränkung, aber auch aus altersentsprechender Unerfahrenheit heraus, nicht angemessen reagieren können, zu schützen. Letztendlich geht es darum, unseren Kindern, mit und ohne Behinderung, die Möglichkeit zu geben, ihre eigenen Wege zu gehen, während wir sie gleichzeitig liebevoll und schützend begleiten.

Erfahrungsbericht einer betroffenen Mutter

© Lebenshilfe München e.V.

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